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Behandlungskosten
Bei dem Erstgespräch werden zur Arzneimittelfindung bei chronischen Krankheiten außer den körperlichen Beschwerden, Operationen und Unfälle, die Lebensgewohnheiten, Arbeitsplatzbedingungen, Erkrankungen in der Familiengeschichte, Ernährung, Verdauung, Schlafgewohnheiten und Träume, Ängste, Kummer, Sorgen, Krisensituationen, traumatische Erlebnisse, sowie mögliche Ursachen und alles was an Einflüssen auf den kranken Menschen eindringt, mit einbezogen.
Denn der kranke Mensch steht im Mittelpunkt der Betrachtung und nicht die Krankheit oder der Krankheitsname. (Siehe hierzu unter: Therapie – Zielsetzung) Deshalb kann je nach Art der chronischen Erkrankung der Zeitaufwand für eine fachgerechte Erhebung der Krankengeschichte (Erstgespräch) nach den Regeln der klassischen Homöopathie, sehr groß sein und 2 bis 3 Stunden dauern.
Das Honorar wird analog den Positionen des Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebühH) von 1985 aufgeschlüsselt, aber unabhängig von der Höhe der dort angegebenen Gebührensätze berechnet.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen keine Heilpraktikerkosten. Private Versicherungen und Beihilfestellen erstatten je nach Versicherungsmodalität. Unabhängig hiervon sind Sie selbst zahlungspflichtig.
Über „Homöopathie in Aktion“ ist im Einzelfall ein Sondertarif möglich. |